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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95   

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BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95 (https://dejure.org/1995,5001)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1995 - 1 StR 268/95 (https://dejure.org/1995,5001)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95 (https://dejure.org/1995,5001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose - Schizophrenie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
    Da sie auch sonst rechtsfehlerfrei getroffen sind, können sie bestehen bleiben (vgl. BGHSt 14, 30, 34; w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 353 Rdn. 22 Fußn. 29).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
    Der Umstand, daß die Massivität des Aggressionsausbruchs des Angeklagten durch die (nicht wahnhafte) Sorge des Angeklagten ausgelöst wurde, seine Wohnung verlassen zu müssen, deutet auf einen akuten Krankheitszustand ("Schub") auch zur Tatzeit hin (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13;Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; BGH b. Detter NStZ 1994, 174, 178) [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93].
  • BGH, 15.09.1992 - 1 StR 603/92

    Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen der

    Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
    Der Umstand, daß die Massivität des Aggressionsausbruchs des Angeklagten durch die (nicht wahnhafte) Sorge des Angeklagten ausgelöst wurde, seine Wohnung verlassen zu müssen, deutet auf einen akuten Krankheitszustand ("Schub") auch zur Tatzeit hin (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13;Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; BGH b. Detter NStZ 1994, 174, 178) [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93].
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
    Der Umstand, daß die Massivität des Aggressionsausbruchs des Angeklagten durch die (nicht wahnhafte) Sorge des Angeklagten ausgelöst wurde, seine Wohnung verlassen zu müssen, deutet auf einen akuten Krankheitszustand ("Schub") auch zur Tatzeit hin (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13;Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; BGH b. Detter NStZ 1994, 174, 178) [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93].
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 264/87

    Anforderungen an die Umfassende Würdigung des Angeklagten vor einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95
    Der Umstand, daß die Massivität des Aggressionsausbruchs des Angeklagten durch die (nicht wahnhafte) Sorge des Angeklagten ausgelöst wurde, seine Wohnung verlassen zu müssen, deutet auf einen akuten Krankheitszustand ("Schub") auch zur Tatzeit hin (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 3, 13;Senatsbeschluß vom 15. September 1992 - 1 StR 603/92, insoweit in NStZ 1993, 78 nicht abgedruckt; BGH b. Detter NStZ 1994, 174, 178) [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93].
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Eine Aufrechterhaltung der wegen der Tötung von J. H. von der Schwurgerichtskammer gemäß § 212 Abs. 2 StGB verhängten lebenslangen Einzelfreiheitsstrafe und der dementsprechenden Gesamtfreiheitsstrafe bei gleichzeitiger Aufhebung des zu Grunde liegenden Schuldspruchs ist nicht möglich (in vergleichbarem Sinne BGHR StPO § 267 Abs. 2 Schuldfähigkeit 1).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Häufig wird bereits die Einsichtsfähigkeit aufgehoben sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95, MDR 1995, 1090; Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02, bei Theune NStZ-RR 2004, 161, 166; Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 StR 96/07; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 20 Rn. 9a).

    Eine Unterbringungsanordnung kann nicht auf die Prognose des Revisionsgerichts gestützt werden, dass die erneute Hauptverhandlung keinesfalls volle Schuldfähigkeit ergeben und daher in jedem Falle wieder ein Ergebnis haben wird, das eine Unterbringung erfordert (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/05, MDR 1995, 1090).

  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Sie könnte nicht allein auf der Grundlage einer Prognose des Senats Bestand haben, auch nach erneuter Verhandlung über den Schuldspruch werde diese Maßregel wieder geboten sein (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95 zu § 63 StGB).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Der Schuldspruch kann nach alledem keinen Bestand haben, ebenso wenig die Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95).
  • BGH, 16.05.2007 - 2 StR 96/07

    Schuldfähigkeit (akuter Schub einer Schizophrenie); Überzeugungsbildung (Aufgabe

    Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene schuldunfähig ist (BGH MDR 1995, 1090; BGH Beschluss vom 16. Januar 2003 - 1 StR 531/02).
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 531/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    c) Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist erfahrungsgemäß in der Regel davon auszugehen, daß der Betroffene schuldunfähig ist (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/95; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 40 m. zahlr. Nachw. aus der psychiatrischen Fachliteratur in Fn. 68).
  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die Erkrankung der paranoiden Schizophrenie ist grundsätzlich geeignet, den Erkrankten in einen (Ausnahme-)Zustand zu versetzen, in welchem er keine Einsicht in das Unrecht seines Handelns hat, was jedenfalls bei akuten Schüben der Schizophrenie und bei länger bestehenden Erkrankungen in der Regel anzunehmen ist (BGH MDR 1995, 1090; NStZ-RR 2013, 145/146).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2005 - 1 StR 268/05   

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https://dejure.org/2005,12428
BGH, 08.11.2005 - 1 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,12428)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - 1 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,12428)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - 1 StR 268/05 (https://dejure.org/2005,12428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigungen des Pflichtverteidigers durch den Beschuldigten in der Absicht einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung zu erreichen

  • Judicialis

    StPO § 145a Abs. 1; ; StPO § 345; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Keine Pflicht zum Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung bei Beleidigungen durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1090
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 1 StR 268/05
    Das Schreiben des Angeklagten, der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls nach Urteilsverkündung über das Rechtsmittel der Revision belehrt worden ist (Bd. IV Bl. 1358 d.A.), könnte auch als Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg haben, weil - unabhängig von der Frage, ob der Angeklagte ohne eigenes Verschulden an der Frist zur Wahrnehmung des Rechtsmittels gehindert war - jedenfalls die Begründung der Revision in der durch § 345 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form (vgl. BGHSt 42, 365, 366) nicht nachgeholt worden ist (§ 45 Abs. 2 StPO).".
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Eine Unterbringungsanordnung kann nicht auf die Prognose des Revisionsgerichts gestützt werden, dass die erneute Hauptverhandlung keinesfalls volle Schuldfähigkeit ergeben und daher in jedem Falle wieder ein Ergebnis haben wird, das eine Unterbringung erfordert (BGH, Urteil vom 13. Juni 1995 - 1 StR 268/05, MDR 1995, 1090).
  • BGH, 13.06.2006 - 3 StR 189/06

    Unzulässige Revision (fehlende Begründung); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Schreiben des Angeklagten, der ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls nach Urteilsverkündung über das Rechtsmittel der Revision belehrt worden ist, könnte auch als Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg haben, weil - unabhängig von der Frage, ob der Angeklagte ohne eigenes Verschulden an der Frist zur Wahrnehmung des Rechtsmittels gehindert war - jedenfalls die Begründung der Revision in der durch § 345 Abs. 2 StPO vorgeschriebenen Form nicht nachgeholt worden ist, § 45 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 268/05).".
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